Seit dem 01.04.2013 haben sich die Tarife der GEMA geändert. Die Vergütung für die öffentliche Wiedergabe von Musikwerken einer Einzelveranstaltung trägt der Veranstalter (Kunde). Hierzu müssen Sie sich als Veranstalter mit dem Betreiber des Veranstaltungsortes in Verbindung setzen.
Ich als Ihr Discjockey bin bei der GEMA registriert und übernehme die Lizenzvergütung (VR-Ö) für die Vervielfältigung von Musikwerken, zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe, bei Dritten auf einer Einzelveranstaltung.